Benötige ich eine Genehmigung für eine Lagerbühne?
Nicht immer. Entscheidend ist, ob Sie mit der Bühne tatsächlich nutzbare Geschossfläche zu Ihrem Gebäude hinzufügen. Ist das der Fall, ist die Bühne grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Ist die Bühne Teil einer Anlage oder Maschine im Gebäude (zum Beispiel eine Wartungsbühne, die zu einer Maschine gehört), ist sie nicht genehmigungspflichtig. Die Bühne ist dann Teil der gelieferten Anlage und zählt nicht als zusätzliche nutzbare Geschossfläche.
Ob in Ihrer Situation eine Genehmigung erforderlich ist, hängt also von der Nutzung der Bühne ab. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von der zuständigen Behörde beraten; diese beurteilt die Genehmigungspflicht letztlich.
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Nicht immer. Entscheidend ist, ob Sie mit der Bühne tatsächlich nutzbare Geschossfläche zu Ihrem Gebäude hinzufügen. Ist das der Fall, ist die Bühne grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Ist die Bühne Teil einer Anlage oder Maschine im Gebäude (zum Beispiel eine Wartungsbühne, die zu einer Maschine gehört), ist sie nicht genehmigungspflichtig. Die Bühne ist dann Teil der gelieferten Anlage und zählt nicht als zusätzliche nutzbare Geschossfläche.
Ob in Ihrer Situation eine Genehmigung erforderlich ist, hängt also von der Nutzung der Bühne ab. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von der zuständigen Behörde beraten; diese beurteilt die Genehmigungspflicht letztlich.
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