Inspektionen

Wo Menschen arbeiten, können Risikosituationen auftreten. Gute Arbeitsbedingungen und Arbeitsmittel sind deshalb untrennbar mit modernen Lagerverwaltung verbunden. Der Lagerbetreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb seiner Arbeitsmittel und die Sicherheit seiner Mitarbeiter, d.h. es gilt die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsverordnung mit der darin enthaltenden Gefährdungsbeurteilung. Gemäß §10 „Prüfung der Arbeitsmittel“ der Betriebssicherheitsverordnung in der Fassung vom 27.09.2002 unterliegen Regale der Prüfpflicht. Die neue europäische Norm DIN EN 15635 „Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen fest.

In Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die DIN EN 15635 Umfang und Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen. Ein gutes Inspektionsregime ist entscheidend für unsichere und unangenehme Situationen zu vermeiden. Die erste Sicherheitsinspektion erfolgt bei Inbetriebnahme der Stahlbaubühne. In der Praxis weißen Sie als Kunde es zu schätzen, dass wir die jährliche Inspektion initiieren.

Die Inspektion wird durch einen unserer Regalinspekteur durchgeführt. Hierbei handelt es sich um einen fach- und sachkundigen ANERA-Mitarbeiter, der gezielt für diese Risiko mindernde Inspektion geschult worden ist. Unser Regalinspekteur überprüft Ihre Stahlbaubühne, so dass Sie sicher und sicher mit Ihrer Stahlbaubühne arbeiten können. So ist das Risiko Aspekt der Lagerinstallation abgedeckt und sorgen Sie für eine sichere Arbeitsumgebung.

Wenn Sie interessiert sind, bitte kontaktieren Sie uns.

 

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